Bürgerinitiative gegen den Bau der B55 n – westlich von Stirpe und Weckinghausen (e.V.)
Kontakt – Vorstand:
- Vorsitzender: Georg Knoop
- Vorsitzender: Martin Reimann
- Geschäftsfüherin: Edeltraud Dietz
- stellv.Geschäftsführer: Andreas Weiss
Vereinszweck:
Beim Bau der geplanten B55 n soll sichergestellt werden, dass die konfliktärmste Lösung zum Tragen kommt. Die bestehenden Verkehrsprobleme im Raum Erwitte sollen im Einklang mit den Umweltbelangen, insbesondere dem Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz unter Beachtung des geltenden Rechts gelöst werden. Der existentiellen Sicherung der Landwirtschaft und der Beachtung der Region als das Heimat- und Kulturerbe kommt hierbei ebenfalls eine besondere Bedeutung zu.
Eigenständiger Umweltverband:
Die BI ist seit 2011 als Umwelt-und Naturschutzvereinigung nach dem Umweltrechtbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannt und damit in Umweltbelangen eigenständig klageberechtigt. Daneben ist die BI Mitglied in der „Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt“ (LNU) und kann damit auch auf das Verbandsklagerecht zurückgreifen.
Gründung und besondere Ereignisse:
Hochmülldeponie: Die BI hat sich im Jahr 1990 i.R. der Standortsuche für eine Hochmülldeponie im Kreis Soest gegründet 1997 wurden die Pläne zur Kompostierungsanlage von der BI gekippt. Im Dez. 1997 hob der Kreis Soest dann auch den Standortbeschluss zum geplanten Deponiestandort Stirpe im Clüsener Broich auf. Der hartnäckige Einsatz hat sich gelohnt.
B 55 n: Am 2.2.2005 konnte die BI den Termin vor dem OVG Münster, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss B 55 n, für sich entscheiden. Die geplante Planfeststellungstrasse wurde zunächst gekippt. Im Jahr 2008 wurde dann das ergänzende Planfeststellungs-verfahren öffentlich ausgelegt. Es erfolgten 350 Einwendungen. Nach
7 vorgelegten Umweltgutachten (ILS Essen 2011/2013) und einem Rechtgutachten von Prof. Dr. B. Stüer (2013) übernahm die DEGES im Jahr 2015 das Verfahren, welches bis dahin von Straßen NRW geführt wurde. Im Jahr 2016 wurde die B 55 n (Westumgehung) aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) gestrichen. Dafür wurde die B
1 n, Ortsumgehung Erwitte, in den vordringlichen Bedarf aufgenommen und mit einer Kurzanbindung an die bestehende B 55, Höhe Gewerbegebiet Erwitte-Nord, versehen.
Damit wurde vom Deutschen Bundestag der Vorschlag der BI übernommen, der eine Verschmelzung beider Bundesstraßen zu einem Objekt und eine alternative Trassenführung zur bisherigen Planfest-stellungstrasse beinhaltete, weil die vorherige Planung durch das „Europäische Vogelschutzgebiet Hellwegbörde“ geführt worden war.
Im Jahr 2017 wurde die DEGES mit der weiteren Planung des Straßen- bauvorhabens B 1 n mit Anschlussplanung an die B 55 vom Land NRW beauftragt. Vor der Auftragsvergabe gab es eine Besprechung im Verkehrsministerium NRW, in der für die Linienführung des Anschlusses B 1n an die bestehende B 55 erneut die frühere Planfest-
stellungstrasse präferiert wurde, d. h. Zielfestlegung vor Auftrags-erteilung an die DEGES.
In einem aufwendigen Dialogverfahren, geführt von der IKU Dortmund für die DEGES, wurde zielgerichtet eine Vorzugsvariante ermittelt. Wie erwartet, ist es erneut die ehemalige Planfeststellungstrasse „ B 55 n – Westumgehung Erwitte“. Offensichtliche Planungsfehler, die Einflussnahmen auf gutachterliche Stellungnahmen, das fehlende Planungsrecht nach dem BVWP 2030, die mit dem Ministerium abgesprochene kommunalpolitische Verhinderungsplanung für Kurzvarianten durch die Stadt Erwitte und die Missachtung der klimapolitischen Ziele insgesamt stellen die Realisierung des Projektes erneut in Frage. Einen neuen Planfeststellungsbeschluss wird die BI erneut – mit guter Erfolgsaussicht – gerichtlich überprüfen lassen.